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Betriebliche Altersversorgung - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte der betrieblichen Altersversorgung beginnt bereits 100 Jahre vor Bismarck
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 16.06.2006, 15:25 Uhr
Autor: Stefan Nowicki
Altersversorgung durch den Staat, die gesetzliche Rente, wurde 1889 von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Auch wenn Sie mit ihren inzwischen mehr als 115 Jahren bereits eine große Erfolgsgeschichte vorweisen kann - die ursprünglichste Form der Altersversorgung ist sie nicht.
Altersversorgung im 18. Jahrhundert
Bereits knapp 100 Jahre früher, zum Ende des 18. Jahrhunderts, führten saarländische Bergleute einen Notgroschen für alte und kranke Kumpel ab, mit der "Bruderbüchse" war die betriebliche Altersversorgung geboren.
Die lange Tradition dieser Versorgungsform hat sich insbesondere in den großen Industrieunternehmen stetig gefestigt und weiterentwickelt, Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen blieben dagegen von betrieblicher Seite ohne Altersversorgung.
Betriebliche Altersversorgung - erst seit gut 30 Jahren Gesetz
Eine gesetzliche Festschreibung der betrieblichen Altersversorgung erfolgte erst 1974, das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) regelte beispielsweise den Erhalt von Beiträgen bei Unternehmenswechseln oder Insolvenz. Seit dem Jahr 2002 sind Unternehmen generell verpflichtet, ihren Mitarbeitern auf Wunsch eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Auch wenn der Arbeitnehmer beispielsweise eine Direktversicherung selbst abschließt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Verwaltung zu übernehmen und die Beiträge abzuführen.
Mit dieser Regelung sollte die gerade in der New Economy vorherrschende Nicht-Absicherung und die unzureichende betriebliche Absicherung in den neuen Bundesländern aufgefangen werden.
Altersversorgung im 18. Jahrhundert
Bereits knapp 100 Jahre früher, zum Ende des 18. Jahrhunderts, führten saarländische Bergleute einen Notgroschen für alte und kranke Kumpel ab, mit der "Bruderbüchse" war die betriebliche Altersversorgung geboren.
Die lange Tradition dieser Versorgungsform hat sich insbesondere in den großen Industrieunternehmen stetig gefestigt und weiterentwickelt, Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen blieben dagegen von betrieblicher Seite ohne Altersversorgung.
Betriebliche Altersversorgung - erst seit gut 30 Jahren Gesetz
Eine gesetzliche Festschreibung der betrieblichen Altersversorgung erfolgte erst 1974, das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) regelte beispielsweise den Erhalt von Beiträgen bei Unternehmenswechseln oder Insolvenz. Seit dem Jahr 2002 sind Unternehmen generell verpflichtet, ihren Mitarbeitern auf Wunsch eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Auch wenn der Arbeitnehmer beispielsweise eine Direktversicherung selbst abschließt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Verwaltung zu übernehmen und die Beiträge abzuführen.
Mit dieser Regelung sollte die gerade in der New Economy vorherrschende Nicht-Absicherung und die unzureichende betriebliche Absicherung in den neuen Bundesländern aufgefangen werden.
