Berechnung der Erwerbsminderungsrente

Autor: ihr-rentenplan.de 30. Dezember 2010 - 15:53

Zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente sind mehrere Zahlen von Nöten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich u. a. nach dem bisherigen Bruttoeinkommen, den Entgeltpunkten, nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit und dem Rentenfaktor.
 
Die Berechnung der Rente ist recht kompliziert und bedarf folgender Rentenformel: Allgemeiner Rentenwert x Rentenfaktor 1,0 x Steigerungszahl = monatliche Rentenauszahlung.
 
Bei der halben Erwerbsminderungsrente wird lediglich ein Rentenfaktor von 0,5 gewährt. Der allgemeine Rentenwert wird jährlich zum 01. Juli angepasst. Zur Zeit liegt er in den alten Bundesländern bei 12,56 Euro und in den neuen bei 11,14 Euro. Die Steigerungszahl ergibt sich aus der Anzahl der Monate, in denen der Versicherte Beiträge eingezahlt hat. Berücksichtigt werden außerdem Anrechnungszeiten wie Kindererziehung oder Ersatzzeiten. Hinzu kommt, dass die Rente auf Erwerbsminderung steuerpflichtig ist.
 
Wer seine finanzielle Situation durch einen Nebenjob aufbessern möchte, sollte die Freibeträge im Auge behalten. Wer mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss mit Kürzungen der Rente rechnen.
 
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr zum Thema „Berechnung der Erwerbsminderungsrente“.

http://www.finanzen.de/altersvorsorge.html