Bei Berufsunfähigkeit andere Wege finden

Autor: ihr-rentenplan.de 19. April 2010 - 11:09

Die Berufsunfähigkeits-Rente existiert seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr. Hier erfahren Sie, welche Chancen sie haben und wie Sie für den Notfall vorsorgen können.
 
Zum 31.12.2000 hat der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeits-Rente abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser (voller) Erwerbsminderung ersetzt. Mit der Abschaffung sind nun zahlreiche staatliche Leistungen weggefallen. Gerade Jüngere bekommen das zu spüren, denn jeder, der nach dem 02.01.1961 geboren wurde, hat überhaupt kein Anrecht mehr auf staatliche Berufsunfähigkeits-Rente. Für diese Gruppe ist es besonders wichtig, angemessen privat für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorzusorgen.

Versicherte, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, haben im Fall der Berufsunfähigkeit immerhin die Chance auf verminderte staatliche Leistungen. Die Erwerbsminderungsrente beträgt in etwa zwei Drittel der Höhe der alten BU-Rente.  Ein Versicherter gilt als berufsunfähig, wenn er seine Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr - oder nur noch vermindert - ausüben kann. Als Vergleich wird die Leistungsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung herangezogen. Teilweise versorgt wird, wer aufgrund seiner Erkrankung weniger als sechs Stunden täglich in seinem Beruf tätig sein kann. Ob und inwieweit andere Arbeiten angenommen werden müssen, entscheidet sich individuell nach Ausbildung, bisheriger Beschäftigung und Gehalt.

Wird die Rente nicht als Zeitrente sondern auf Dauer gewährt, endet Sie mit Erreichen des Renteneintrittsalters und wird dann in eine Altersrente umgewandelt. Selbst eine auf Dauer gewährte Rente wegen Erwerbsminderung hat nicht mehr denselben Wert wie die "alte" Berufsunfähigkeits-Versicherung.

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