BetrAVG - Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge

Autor: ihr-rentenplan.de 12. November 2010 - 17:32

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetrAVG, regelt die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.
 
In Zeiten, in denen die gesetzliche Rente nicht mehr rentabel genug ist und ein Auskommen im Alter nicht mehr garantieren kann, versucht der Staat die private Rentenversorgung umso mehr zu fördern. Eine Form der privaten Möglichkeiten, ist die Betriebsrente.
 
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung selbst, wurde am 19.12.1974 ins Leben gerufen und im Zuge der Rentenreform im Jahre 2002, sollte diese Form der Rente wieder attraktiver werden.
 
Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen einer Betriebsrente wie zum Beispiel:
• Die Unverfallbarkeit der Ansprüche,
• Die Insolvenzsicherung,
• Die Anpassungspflicht,
• Und wann eine Abfindung ausgezahlt wird.
 
Wer sich für die betriebliche Altersversorgung entschieden hat, muss zwischen den verschiedenen Varianten wählen. Zur Wahl stehen die neu eingeführten Pensionsfonds, die Pensionszusage, die Direktversicherung sowie die Unterstützungs- und Pensionskassen.
 
Seit 2002 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Betriebsrente anzubieten. Wird den Arbeitnehmern aus etwaigen Gründen keine Betriebsrente vom Arbeitgeber angeboten, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Direktversicherung.
 
Wenn Sie einen Blick in das Betriebsrentengesetz werfen wollen, können Sie das hier erledigen.

http://www.finanzen.de/altersvorsorge.html