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Betriebsrente
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Betriebliche Altersvorsorge: Betriebsrente als zusätzliches Standbein im Ruhestand
Betriebsrente kann sinnvoll sein: Wer nur noch auf die gesetzliche Rente baut, wird seinen Standard im Alter nicht mehr halten können. Betriebliche Altersvorsorge kann ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge sein.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 03.11.2009, 10:41 Uhr
Autor: Martin Birk
Wie sind Betriebsrenten als Altersvorsorge einzugliedern? Die Altersvorsorge in Deutschland stützt sich auf insgesamt drei Säulen, diese Kombination ermöglicht die Sicherung des eigenen Lebensstandards im Alter. Die gesetzliche Rente gilt dabei nach wie vor als die wichtigste Säule, auch wenn sie in den vergangenen Jahren schwere Rückschläge erlebt hat: Nullrunden für Rentner, Beitragserhöhungen für Arbeitnehmer und zuletzt die geplante Anhebung der Altersgrenze.
Wohlstand im Alter muss deshalb gestützt werden durch zwei weitere Säulen, dies sind einmal die private Rente, sozusagen die eigene Sparkasse fürs Alter und die betriebliche Altersvorsorge, die s.g. Betriebsrente. Die betriebliche Altersvorsorge ist seit 2002 für Unternehmen verpflichtend, das heißt, der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern auf deren Wunsch eine Betriebsrente anbieten.
Die Betriebsrente bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten: Der Arbeitgeber kann zwischen internen und externen Modellen der Betriebsrente wählen. Der Arbeitnehmer kann Teile seines eigenen Gehalts in eine betriebliche Rente einfließen lassen oder sich die Rente vom Arbeitgeber bezahlen lassen (wenn der Arbeitgeber dies anbietet).
Auf jeden Fall können beide auf Erleichterungen durch den Gesetzgeber zurückgreifen, die die betriebliche Altersvorsorge in den letzten Jahren zu einem attraktiven zweiten Standbein fürs Alter gemacht haben.
Wohlstand im Alter muss deshalb gestützt werden durch zwei weitere Säulen, dies sind einmal die private Rente, sozusagen die eigene Sparkasse fürs Alter und die betriebliche Altersvorsorge, die s.g. Betriebsrente. Die betriebliche Altersvorsorge ist seit 2002 für Unternehmen verpflichtend, das heißt, der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern auf deren Wunsch eine Betriebsrente anbieten.
Die Betriebsrente bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten: Der Arbeitgeber kann zwischen internen und externen Modellen der Betriebsrente wählen. Der Arbeitnehmer kann Teile seines eigenen Gehalts in eine betriebliche Rente einfließen lassen oder sich die Rente vom Arbeitgeber bezahlen lassen (wenn der Arbeitgeber dies anbietet).
Auf jeden Fall können beide auf Erleichterungen durch den Gesetzgeber zurückgreifen, die die betriebliche Altersvorsorge in den letzten Jahren zu einem attraktiven zweiten Standbein fürs Alter gemacht haben.
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