Betriebsrente und Steuern - Vorteile bei der Besteuerung nutzen

Autor: ihr-rentenplan.de 19. April 2010 - 14:18

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur eine willkommene Aufstockung der gesetzlichen Rente, sie bietet darüber hinaus die Möglichkeit, bereits im Arbeitsleben aktiv Steuern zu sparen.
 
So ist zum einen der Abschluss einer Riester-Rente als betriebliche Rente unter den gleichen Bedingungen möglich wie bei einem privaten Abschluss.

Zum zweiten ist eine Förderung durch die Befreiung von Steuern und Abgaben gegeben. Wer nämlich eine Betriebsrente abschließt, bleibt bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Dies sind für 2006 immerhin 2.520,- Euro Betriebsrente ohne Besteuerung. Für nach 2005 abgeschlossene Betriebsrenten ist dieser Betrag um weitere 1.800,- Euro aufgestockt worden. Die 2.520,- Euro sind darüber hinaus bis 2008 von der Sozialabgabepflicht befreit.

Besteuerung bei Arbeitgeberrückstellungen
Bildet der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter Rückstellungen für Pensionen, bleiben diese steuerfrei bis zur Auszahlung. Erst dann werden sie steuerpflichtig, man spricht in diesem Zusammenhang auch von nachgelagerter Besteuerung. Auch steuerlich geförderte Betriebsrenten anderer Art unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

>>Weiter zu: Was passiert mit den Beiträgen der Arbeitgeber?
 
 
 
 

http://www.finanzen.de/altersvorsorge.html