Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Laut einer aktuellen Studie von 2011 zahlen bereits über 60 Prozent der Deutschen in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Langsam wächst das Interesse an dieser Alternative eine zusätzliche Rente aufzubauen auch bei den jungen Arbeitnehmern. Es existieren verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Wird sie ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen, spricht man von einer reinen Entgeltumwandlung. Selten wird sie ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. Im Normalfall übernehmen beide Seiten einen Teil der Aufwendungen. Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag ein und der Arbeitnehmer stockt diesen durch eine eigene Entgeltumwandlung auf und diese wird – im für ihn günstigen Fall – noch vom Arbeitgeber bezuschusst. Besonders der mögliche Zuschuss macht die Betriebsrente für viele attraktiv. Die Bezuschussung ist für den Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtend. Das heißt, Arbeitnehmer haben zwar einen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehaltes in die Betriebsrentenkasse einzahlen zu können, es besteht aber kein gesetzlicher Anspruch auf eine Bezuschussung durch den Arbeitgeber. Hier können innerbetriebliche Konflikte entstehen.
Ein Beispiel aus der Praxis
In einem großen Unternehmen verhandeln Geschäftsführung und Betriebsrat über die Einführung einer flächendeckenden betrieblichen Altersvorsorge. Es wird sich auf die Höhe des Arbeitgeberanteils geeinigt und die zu erbringenden Leistungen der Angestellten, in Form der Entgeltumwandlung, werden festgelegt. Es besteht nun aber Uneinigkeit in Hinsicht auf die, durch den Betriebsrat erwünschte Bezuschussung des Arbeitnehmeranteils an der Finanzierung. Der ursprünglich für beide Verhandlungsparteien Vorteile versprechende Plan, eine betriebliche Altersvorsorge einzuführen, droht an starren Positionen zu scheitern. In solchen Fällen bietet es sich an, eine Wirtschaftsmediation mit einem erfahrenen Mediator durchzuführen. Ein Wirtschaftsmediator hat in den zu klärenden Streitpunkten kein eigenes Entscheidungsrecht. Er verhält sich neutral und versucht objektiv die Argumente beider Parteien zu sammeln, zu ordnen und gegeneinander abzuwiegen. Auf Seiten beider Parteien können so neue Blickwinkel auf das Problem aufgezeigt und Verständnis für die Position der Gegenseite geschaffen werden. Im Idealfall steht am Ende ein Kompromiss, der beide Seiten zufriedenstellt.
Bezuschussung der betrieblichen Altersvorsorge
Autor: ihr-rentenplan.de 23. November 2011 - 13:13

