Die Direktversicherung in der betrieblichen Rente

Autor: ihr-rentenplan.de 19. April 2010 - 14:38

Die Direktversicherung als Rente gehört zu den Klassikern der betrieblichen Altersvorsorge.
 
Die Direktversicherung gehört zu den Klassikern der betrieblichen Rente. Dabei handelt es sich eigentlich um eine Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt diese Versicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers (oder seiner Hinterbliebenen) ab, die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber abgeführt, der Arbeitnehmer braucht sich in der Regel nach Abschluss um nichts mehr zu kümmern.

Auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallzusatzversicherungen sind Direktversicherungen möglich. Die Auszahlung der Direktversicherung erfolgt als Rente.

Steuerlich interessant ist die Direktversicherung für den Arbeitnehmer in mehrfacher Hinsicht: Wurde die Versorgungszusage für die Direktversicherung vor dem 1. Januar 2005 erteilt, wird die Lohnsteuer für diese Beiträge pauschal mit 20% berechnet. Stammen die Beiträge für die Versicherung aus Sonderzahlungen wie zum Beispiel dem Weihnachtsgeld, entfallen bis 2008 für diese Beträge außerdem die Sozialversicherungsbeiträge. Unter dieser Konstellation entfallen aber eventuell mögliche Altersvorsorgezulagen, bitte informieren Sie sich vor Abschluss persönlich, welche Alternative für Sie die günstigste ist.
 
 

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