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Für Arbeitgeber: Wie funktioniert eine betriebliche Rente?

Seit 2002 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Mitarbeitern auf Wunsch eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 14.08.2006, 14:04 Uhr
Autor: Stefan Nowicki

Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, die Beiträge auch selbst zu zahlen, diese Option bleibt weiterhin freiwillig. So kann mit dem Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung - das heißt, die Beiträge werden direkt vom Gehalt einbehalten - vereinbart werden, beide Parteien können sich die Beiträge teilen oder der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitrag. Bei der letzten Option fallen die Beiträge bei Kündigung an den Arbeitgeber zurück, solange der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und weniger als fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt ist. Ist er langjährig beschäftigt, darf er die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge bei einer Kündigung allerdings mitnehmen.

Hilfe im Insolvenzfall
Im Insolvenzfall springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) in der Regel für den Arbeitgeber ein und sorgt für die Auszahlung der Beiträge an die Arbeitnehmer. Dafür führt der Arbeitgeber Beiträge an den PSV ab. Nach Fusionen muss das neu entstandene Unternehmen nach aktueller Rechtssprechung auch das Betriebsrentenvermögen berücksichtigen. In Branchen, die stark tarifvertraglich organisiert sind, schalten sich inzwischen auch Betriebsräte und Gewerkschaften vor einer Fusion ein, um eventuell strittige Fragen bezüglich der Betriebsrente zu klären.

Änderungen ab 2009

Wer als Arbeitgeber bisher noch nicht mit der Forderung nach betrieblicher Rente konfrontiert wurde, sollte auch in Zukunft nicht allzu große Angst vor Nachfragen haben: Ab dem Jahr 2009 entfällt die Steuerbefreiung für betriebliche Renten. Dann lohnt sich die Betriebsrente nur noch, wenn der Arbeitgeber sich an den Beiträgen beteiligt. Soll der Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung selbst zahlen, empfehlen Experten inzwischen statt Betriebsrente den Abschluss einer Privatrente mit Riester-Förderung.





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