Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Autor: ihr-rentenplan.de 20. September 2010 - 15:23

Die Erwerbsminderungsrente ist generell eine Rente auf Zeit. Nur unter bestimmten Bedingungen kann sie unbefristet gewährt werden.

Die Rente auf Zeit tritt erst sieben Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung in Kraft. In der Zeit zuvor ist die erwerbsgeminderte Person auf Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen angewiesen. Kommen diese Möglichkeiten nicht in Betracht, muss der Erwerbsgeminderte auf eigene Mittel zurückgreifen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist auf längstens drei Jahre befristet. Die Rente kann jedoch mehrmals verlängert werden. Hat der Rentenempfänger zum Zeitpunkt des Rentenbeginns das 58. Lebensjahr vollendet, entfällt die Zeitrentenregelung.

Beruht die Gewährung der Erwerbsminderungsrente auf Zeit ausschließlich auf medizinischen Gründen, darf die Gesamtdauer des Rentenbezuges von sechs Jahren nicht überschritten werden.

Die Erwerbsminderungsrente auf Zeit endet mit dem auf dem Rentenbescheid angegebenen Datum. Der Erwerbsgeminderte ist nicht in der Pflicht, zwischenzeitlich zu prüfen, ob die Erwerbsunfähigkeit weiterhin vorliegt. Er sollte jedoch rechtzeitig daran denken, soweit dieses nötig ist, einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

http://www.finanzen.de/altersvorsorge.html