Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Autor: ihr-rentenplan.de 20. September 2010 - 15:05

Die Höhe der Erwerbsminderung hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie beträgt in etwa 30 – 40 Prozent Ihres bisherigen Einkommens und wird frühestens sechs Monate nach Eintritt ausgezahlt.

Zuvor erhalten Sie sechs Wochen eine Entgeldfortzahlung und danach Krankengeld. Erst nach dieser Prozedur wird Ihnen Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Wem lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente zugesprochen wurde, bekommt natürlich nur die Hälfte der anhand des Bruttoeinkommens berechneten vollen Erwerbsminderungsrente.

In der Regel erhalten Personen erst ab dem 63. Lebensjahr die volle Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie die Leistungen bereits vorher erhalten, müssen Sie einen Abschlag von 0,3 oder maximal 10,8 Prozent in Kauf nehmen.

Beide Renten werden lediglich für drei Jahre bewilligt und müssen von daher regelmäßig neu beantragt werden. Eine Dauerrente wird erst dann bewilligt, wenn eine Genesung völlig ausgeschlossen ist.

Ab dem 65. Lebensjahr wird Ihre Erwerbsminderungsrente automatisch in die normale Altersrente umgewandelt. Schließlich erfolgt die Zahlung höchstens bis zum Erreichen des normalen Rentenalters.
 

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