Erwerbsminderungsrente im Ausland

Autor: ihr-rentenplan.de 20. September 2010 - 15:51

Gehen Sie lediglich vorübergehend ins Ausland, werden das keine Auswirkungen auf Ihre Rentenzahlungen zu verzeichnen sein. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, wirkt sich das auf Ihre Rente aus.

Sollten Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, ist es ratsam, vorher ein Beratungsgespräch bei Ihrer Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Schließlich kann Ihnen aufgrund eines dauerhaften Auslandsaufenthalts die Erwerbsminderungsrente gekürzt werden.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Rente auch auf dem Fremdrentengesetz beruht. Aus diesem Grund kann es Ihnen passieren, dass Ihnen Ihre Erwerbsminderungsrente nicht mehr in vollem Umfang gezahlt wird.

Desweiteren werden Sie mit Kürzungen rechnen müssen, wenn Sie in Deutschland die volle Erwerbsminderungsrente erhalten haben, weil Sie auf dem Teilzeitmarkt keinen Job finden konnten. In diesem Fall werden Sie auf die teilweise Erwerbsminderungsrente zurückgestuft. Es gibt jedoch Ausnahmen. Sie werden weiterhin Ihre volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn Ihr Zielland ein EU-Mitgliedsstaat ist. Außerdem ist auch ein Umzug nach Island, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Israel, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Marokko, Tunesien und Montenegro mit keinerlei finanziellen Einbußen bezüglich der Erwerbsminderungsrente verbunden.

Bitte setzen Sie sich bei einem Umzug ins Ausland, mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Schließlich kann der Umzug ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung haben.
 

http://www.finanzen.de/altersvorsorge.html