Rentenvergleich Werbung
Kann ich ATZ nutzen?
Gesetzliche Rente
> Fragen und Antworten
> Kann ich ATZ nutzen?
Was für Voraussetzungen muss ich mitbringen, um Altersteilzeit nutzen zu können?
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.06.2006, 13:49 Uhr
Autor: Stefan Nowicki
Die Inanspruchnahme von geförderter Altersteilzeit (ATZ) ist an einige Bedingungen geknüpft. Zunächst muss der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus ist der Nachweis einer längerfristigen Beschäftigung vonnöten. Letztendlich muss auch der Arbeitgeber mitspielen, denn auch dieser hat einige Verpflichtungen zu erfüllen, bevor Förderung nach dem Altersteilzeitgesetz gewährt wird. Die Förderung von Altersteilzeit ist zunächst bis zum Jahr 2009 möglich.
Wahlfreiheit (zusammen mit dem Arbeitgeber) besteht beim ATZ-Modell: Das Teilzeitmodell verteilt die Arbeit auf die komplette ATZ-Dauer, während das Blockmodell in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase halbiert wird. Besondere Regelungen zu Inanspruchnahme und Förderung gelten für den öffentlichen Dienst und für Lehrerinnen und Lehrer.
>>weiter zu: Detaillierte Informationen zur Alterteilzeit für Arbeitnehmer
Wahlfreiheit (zusammen mit dem Arbeitgeber) besteht beim ATZ-Modell: Das Teilzeitmodell verteilt die Arbeit auf die komplette ATZ-Dauer, während das Blockmodell in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase halbiert wird. Besondere Regelungen zu Inanspruchnahme und Förderung gelten für den öffentlichen Dienst und für Lehrerinnen und Lehrer.
>>weiter zu: Detaillierte Informationen zur Alterteilzeit für Arbeitnehmer
