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Was muss ich als Arbeitgeber zur Altersteilzeit beachten?
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.06.2006, 13:53 Uhr
Autor: Stefan Nowicki
Altersteilzeit (ATZ) eignet sich hervorragend zur Weitergabe von Unternehmens-KnowHow - und wird obendrein noch gefördert. Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Mitarbeiter, den sie in ein Altersteilzeitmodell aufnehmen, einen neuen Mitarbeiter einzustellen oder einen Auszubildenden zu übernehmen. Die Arbeitszeit darf auf 50% reduziert werden, jedoch müssen erhöhte Beiträge zur Sozialversicherung und ein höheres Gehalt gezahlt werden. Im Gegenzug erhält der Arbeitgeber Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die auf maximal sechs Jahre angelegt. Spätester Zeitpunkt zum Abschluss eines ATZ-Vertrages ist das Jahr 2009.
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