Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite der Drei Säulen der Altersvorsorge und leistet damit einen wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wohlstandes im Alter. Betrieblich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber sich um den Abschluss der Versicherung kümmert. Ob und inwieweit der Arbeitgeber auch die Beiträge für den Arbeitnehmer übernimmt, ist nicht vorgeschrieben. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente wird der Rentenbeitrag vom Gehalt des Arbeitnehmers direkt einbehalten und vom Arbeitgeber an die entsprechende Versicherung abgeführt.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Autor: ihr-rentenplan.de 19. April 2010 - 14:51

