Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung, Teil 2: NS- und Nachkriegszeit

Autor: ihr-rentenplan.de 15. April 2010 - 15:26

Trotz der mehrfachen, dramatischen Veränderungen in der politischen Führung Deutschlands nach dem ersten Weltkrieg blieb die Rentenpolitik in der NS- und Nachkriegszeit erstaunlich konstant.

Nach dem ersten Weltkrieg gab es keinen finanziellen Spielraum für zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Stark zurückgegangene Beitragseinnahmen und enorm gestiegene Ausgaben für Invaliden- und Witwenrenten waren die Auswirkungen des Krieges auf die Rentenversicherung.

Auch das NS-Regime behielt nach der Machtergreifung das wesentliche Prinzip der Rentenversicherung bei. Tiefgreifende Veränderung gab es erst in der Nachkriegszeit.

 
ab 1933
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden einige Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen, die Grundzüge der gesetzlichen Rentenversicherung aber blieben unangetastet. Eingeführt wurden z.B. die Krankenversicherung der Rentner und das Lohnabzugsverfahren.
 
Beitragssatz: Festbeiträge

 
1957
Tiefgreifende Rentenreform in der Nachkriegszeit: Die Höhe der Rente wurde ab jetzt dynamisch der Lohnentwicklung angepasst, um ein gleichbleibenden Lebensstandard im Alter zu ermöglichen. Außerdem wurde die Finanzierung radikal verändert - eine frühe Version des Umlageverfahrens wurde eingeführt, d.h. es wurde kein Kapital mehr für die Renten aufgebaut.
Durchschnittlich stiegen die Renten durch die Reform um 2/3 an.
 
Beitragssatz: 14%

 
1968

Einführung des heutigen Umlageverfahrens zur Finanzierung. Die Beiträge der Arbeitenden Bevölkerung werden sofort an die Rentner ausgezahlt, es werden keine Rücklagen angespart.
 
Beitragssatz: 15%
 

Die Einführung der Umlageverfahrens 1968 ist der Kern der heutigen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung. Absehbar war diese Entwicklung aber schon weitaus früher - hier geht es weiter:

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