Die Hinzuverdienstgrenze bei der Rentenversicherung

Autor: ihr-rentenplan.de 15. April 2010 - 13:14

Wer seine Rente nebenbei etwas aufstocken möchte, sollte genau beachten, wie viel erlaubt ist, ohne dass die Rentenzahlungen gekürzt werden.

Dies wird durch die Hinzuverdienstgrenze geregelt. Diese legt fest, wie viel wer in welchem Alter zusätzlich zur Rente verdienen darf, ohne Abschläge bei der Höhe der Rente in Kauf nehmen zu müssen.
 
Welche Einkünfte zählen?
Es zählen erst einmal alle Einkünfte, die Sie erzielen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Angestellter arbeiten oder als Selbständiger etwas hinzuverdienen.

Höhe der Hinzuverdienstgrenze
Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet, d.h. es gibt keine pauschalen Grenzen, die für alle gleich sind. Die Berechnung ist recht komplex und richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe des Einkommens in den letzten Jahren vor dem Beginn der Rente; aber auch die jeweilige Rentenart spielt mit in die Berechnung hinein. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte Ihren Rentenversicherungsträger.

Es gibt aber für alle gültige minimale Hinzuverdienstgrenze, die auf jeden Fall gewährt wären. Diese beträgt bei einer Vollrente aktuell 350,- Euro monatlich sowohl in den neuen Bundesländern, sprich Ostdeutschland, als auch in den alten Bundesländern, also in Westdeutschland. Wird keine volle Rente bezogen, liegen die minimalen Hinzuverdienstgrenzen deutlich höher und sind in alten und neuen Bundesländern unterschiedlich.