Die Riesterrente bietet zeitlich und nach der Anzahl der Kinder gestaffelte Zuschüsse.
Die Zulagen in der Riesterrente bestehen aus zwei Komponenten: Der Grundzulage und der Zulage je Kind. Die Zulagen sind unabhängig vom Einkommen und werden jährlich gewährt - das Ansparen einer bestimmten Summe wird vorausgesetzt. Verheiratete mit jeweils eigenem Vertrag können die Riesterrente doppelt in Anspruch nehmen, auch wenn nur einer der Ehepartner die Voraussetzungen erfüllt.
Die Höhe der Zulagen steigt noch bis zum Jahr 2008 kontinuierlich an, eine Familie mit zwei Kindern hat dann Anspruch auf Förderung in Höhe von 678 Euro.
|
Jahr |
Jährliche Grundzulage |
Jährliche Grundzulage |
Jährliche Zulage je Kind |
Beispiel: Familie mit zwei Kindern |
|
2005 |
76,00 Euro |
152,00 Euro |
92,00 Euro |
336,00 Euro |
|
2006 |
114,00 Euro |
228,00 Euro |
138,00 Euro |
504,00 Euro |
|
ab 2008 |
154,00 Euro |
308,00 Euro |
185,00 Euro |
678,00 Euro |
Zur Gewährung der Zulagen zur Riesterrente verlangt der Staat die Erbringung einer bestimmten Sparleistung im Jahr. Diese beträgt noch bis 2008 drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, danach vier Prozent.
Ein Familienvater mit einem Jahreseinkommen von 36.000 Euro muss also nach 2008 einen Sparbeitrag von 1.440 Euro leisten, um die vollen 678,00 Euro Förderung zu erhalten. Möchte er weniger in die Riester Rente einzahlen, verringert sich auch die Förderung prozentual.
