Zu den internen Durchführungswegen zählen die Direktzusage und der Gebrauch einer Unterstützungskasse.
Direktzusage
Mit der Direktzusage geht der Arbeitgeber eine Zahlungszusage für seine Mitarbeiter ein. Das heißt, er selbst ist Träger der Betriebsrente, er kann sich aber beim Pensions-Sicherungs-Verein rückversichern, um beispielsweise im Insolvenzfall seinen Mitarbeitern gegenüber auch zahlungsfähig zu sein.
Die Direktversicherung eignet sich auch als betriebliche Altersversorgung für die Gesellschafter selbst oder die Geschäftsführer. Steuerlich ist die Direktzusage durch Ihren Rückstellungscharakter interessant, außerdem unterliegt sie keinerlei Reglementierungen bezüglich der Anlage der Mittel.
Unterstützungskasse
Durch Mitgliedschaft in einer Unterstützungskasse können mehrere Arbeitgeber ihre betriebliche Altersvorsorge in einer Institution bündeln. Die Unterstützungskassen wiederum können ihre Anlageentscheidungen ohne Kontrolle durch die Versicherungsaufsicht treffen und auch in ihre Mitgliedsunternehmen rückinvestieren.
Daneben können die Mitgliedsunternehmen die Höhe ihrer Beiträge selbst wählen, so dass dieses Modell vor allem zur Absicherung außertariflich Beschäftigter interessant ist. Die Rückversicherung ist durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
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