Mit diesen Worten kann die neue, ab Januar 2012 geltende Situation für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner zusammengefasst werden. Denn seit wenigen Tagen gilt das neue Bundesgesetz, wonach sich die Lebensarbeitszeit in den kommenden Jahren sukzessive bis zum vollendeten 67. Lebensjahr verlängert – oder verlängern soll.
Denn kaum ist das Gesetz in Kraft, wird die Situation von denjenigen beklagt und relativiert, die es beschlossen haben. Doch sie werden es kaum ändern können oder wollen. Vielmehr handelt es sich dabei ganz offensichtlich um ein wählerfreundliches Kundtun einer Volkes Meinung, das erkennt, dass für weniger Geld länger gearbeitet werden soll.
Vorbauen kann der Betroffene durch eine weiterhin erhöhte Vorsorge im privaten Bereich. Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge sowie die private Altersvorsorge, beispielsweise mit der Riester-Rente, sind die drei Säulen für ein versorgtes Alter. Gekürzt wird dieses Mal und erneut an der wichtigsten der drei Säulen. Die Arbeitgeber werden kaum ihre finanzielle Beteiligung an der Altersversorgung ihrer Mitarbeiter erhöhen können oder wollen. Um dennoch die zu erwartenden finanziellen Nachteile auszugleichen, muss die private Vorsorge erhöht werden. Beispielsweise für den Fall, dass aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet werden kann, oder dass aus anderem Grunde der vorzeitige Renteneintritt gewünscht wird, und der damit verbundene finanzielle Rentenabschlag ausgeglichen werden soll.
Die Rentenversicherungsträger verschicken an alle Versicherten in regelmäßigen Abständen ihre Informationen über die zu erwartende Rente, hochgerechnet auf den Renteneintritt nach diesem neuen Gesetz. Diese Unterlagen sollten nicht beiseitegelegt, sondern aufmerksam gelesen werden. Denn sie geben, in vielen Fällen rechtzeitig, Aufschluss darüber, welche finanzielle Lücke sich abzeichnet. Der zukünftige Rentner sollte sich beraten lassen und handeln, solange er dafür noch Zeit hat!
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