08. Juni 2006 - Im konkreten Fall hatte die Innungskasse eines Handwerkers, der während des Ruhestands seinen eigenen Betrieb weiterführt, die Zahlung von Krankengeld ausgeschlossen. Die Rechtmäßigkeit dieser Weigerung bestätigte auch das Bundessozialgericht, denn der Doppelbezug von Rente und Lohnersatzleistungen sei nicht gesetzeskonform.
Wer also während seines Altersruhestandes längerfristig erkrankt und nebenher arbeitet, k...
>> ganzen Eintrag anzeigen
>> ältere Einträge
> Die Riester-Rente - das staatlich geförderte Extra jetzt auf ihr-rentenplan.de
> Willkommen im Newsbereich von ihr-rentenplan.de
> FDP möchte nicht erst mit 67 in Rente
> Dynamik angepasst: Renteninformationen mit geringeren zukünftigen Ergebnissen.
> Rentenversicherung, private Altersvorsorge, Rente & Altersteilzeit - verständlich und kompakt erklärt