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Die Rürup-Rente - Riestern für Selbstständige

Der kleine Nachschlag zur Riesterrente: Mit dem Rürup-Modell können auch Freiberufler und Selbstständige staatlich geförderte Altersvorsorge betreiben. Wir haben reagiert und unser Portal um die Akte Rürup erweitert.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 19.07.2006, 13:23 Uhr
Autor: Sascha Lueken

10. Februar 2006 - Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf Riester-Förderung, weil sie nicht in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert sind. Gerade mit der Unterstützung der Ich-AGs hat aber der Staat eine große Anzahl von Kleinunternehmen auf die grüne Wiese der freien Wirtschaft gesetzt, deren Einkommen zu gering ist, privaten Vermögensaufbau fürs Alter sinnvoll zu betreiben. Hier - und natürlich bei anderen Selbstständigen - soll die Rürup-Rente Abhilfe schaffen.

Anders als die Riester-Rente wirkt das Rürup-Modell nicht über die Sozialversicherung sondern über steuerliche Absetzbarkeit. Von den eingezahlten Beträgen kann der Versicherte einen Teil am Jahresende steuerlich geltend machen.

ihr-rentenplan.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Rüruprente und informiert über die Auswahl des richtigen Modells.

 






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