Privatrente und Steuern richtig verstehen

Autor: ihr-rentenplan.de 19. April 2010 - 10:59

Privatrenten bieten unter Umständen hohe Steuervorteile, dafür müssen die privaten Renten aber im Alter versteuert werden.
 

Privatrente: Nachgelagerte Besteuerung

Alle Renten unterliegen einer nachgelagerten Besteuerung, das gilt sowohl für die gesetzliche Rente als auch für die Privatrenten.

Nachgelagert heißt, die Besteuerung erfolgt bei der Auszahlung der Privatrente, also im Alter. Hier müssen Sie sich also auf Abschläge einstellen, die dem zu Ihrem Renteneintritt gültigen Steuersatz entsprechen werden.

Während der Ansparphase ist die Steuerbelastung je nach Rentenart sehr unterschiedlich. Die gesetzliche Rente wird mit den Sozialabgaben abgeführt und so angespart, sie soll daher hier nicht berücksichtigt werden. Bleiben also die Privatrente und deren Steuern.

Hier kann grob in staatlich geförderte Privatrente und nicht geförderte Privatrente unterschieden werden. Privatrente ohne staatliche Förderung wird sowohl bei Angestellten als auch bei Selbstständigen vom Netto angespart, auch wenn sie keiner direkten Besteuerung unterliegt, werden doch vom Gehalt bzw. dem erwirtschafteten Einkommen zunächst Lohn- bzw. Einkommensteuer fällig.

Staatlich geförderte Modelle sind die Riester-Rente für abhängig Beschäftigte sowie die Rürup-Rente, die sich für Selbstständige empfiehlt. Riester- und Rürup-Förderung bedeutet die Teilbefreiung von Steuern und Sozialabgaben - aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Alles was darüber hinaus geht, muss normal besteuert werden. Die genauen Höhen der steuerlichen Belastung in der Privatrente finden Sie in den jeweiligen Abschnitten auf diesen Seiten. Außerdem lohnt es sich immer, vor Abschluss eine kostenlose, unverbindliche Beratung durch Experten in Anspruch zu nehmen.

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