Rente mit 59

Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 12:56

Wer mit 59 Jahren in Rente gehen möchte, der wird eindeutig an gesetzliche Grenzen stoßen. In der Regel ist die früheste Möglichkeit in Rente zu gehen mit 63 gegeben. Wer allerdings vor dem Regelrentenalter von 65 oder zukünftig 67 in Rente geht, muss pro verfrüht in Rente gegangenen Monat Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.
 
Es existieren nur wenige Ausnahmen, die es erlauben mit 60 seine Rente zu genießen. Eine Chance hierfür haben Frauen, wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren wurden. Sie müssen eine Wartezeit von 15 Jahren vorweisen können und zehn Jahre lang Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag gezahlt haben. Allerdings wird die Frührente der Damen mit einem Abschlag in Höhe von 18 Prozent abgestraft.
 
Auch schwerbehinderte Personen, die vor 1952 geboren wurden und eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen, können mit 60 in den Ruhestand gehen. Auch hier müssen Abschläge in einer Höhe von maximal 10,8 Prozent in Kauf genommen werden. Wer allerdings vor 1951 geboren wurde und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig war, kann ohne Abschläge mit 60 seinen Lebensabend genießen.
 
In manchen Fällen ist es also möglich frühestens mit 60 in Rente zu gehen. Die Rente mit 59 ist jedoch nicht möglich.

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