Die Rentenreform hat nicht nur die Mitglieder der gesetzlichen Rentenkassen in Aufruhr gebracht. Die Pensionskassen sind ebenfalls betroffen und auch Beamte sind gezwungen die Erhöhung der Regelaltersgrenze zu akzeptieren. Ab 2012 wird die umstrittene Altersgrenze schrittweise bis 2029 von 65 auf 67 heraufgesetzt.
Die Rente mit 60 für Beamte rückt somit in weite Ferne und nur die wenigsten werden in ihren Genuss kommen. Wer verfrüht in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Ein Beamter kann völlig abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Beamte 45 Dienstjahre vorweisen kann. Möchte ein Beamter bereits mit 63 seine Pension genießen, muss er Rentenabschläge in Kauf nehmen.
Die verfrühte Rente mit 65 ist also möglich. Doch wie sieht es mit 60 aus?
Tatsächlich existieren einige Personenkreise, die in den Genuss der Rente mit 60 für Beamte kommen. Zu dieser Gruppe gehören alle, die vor dem 01.01.1952 geboren sind und bei der Feuerwehr, bei der Bundeswehr oder im feuertechnischen Dienst beschäftigt waren. Der Feuerwehrmann oder der Soldat muss allerdings 22 Dienstjahre nachweisen können.
Auch schwerbehinderte Personen, die vor 1951 geboren wurden, können mit 60 in Rente gehen.
Für Beamte, die nicht zu den obigen Personenkreisen gehören, rückt das ersehnte Pensionsalter ein ganzes Stück nach hinten. Die Rente mit 67 wird für junge Beamte unumgänglich sein. Denn die Pensionskassen sowie die gesetzlichen Rentenkassen werden immer leerer. Die Folge: Auch Beamte sollten sich mit der privaten Altersvorsorge auseinandersetzen und für Ihren Ruhestand finanzielle Maßnahmen ergreifen.
Rente mit 60 für Beamte
Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 13:13

