Die Rente mit 60 für Schwerbehinderte ist möglich. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
In der Regel können Schwerbehinderte erst ab 63, ohne Abschläge befürchten zu müssen, in Rente gehen. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn die schwerbehinderte Person einen Behinderungsgrad von 50 Prozent nachweisen kann, vor 1952 geboren ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Der Nachweis für den Grad der Behinderung muss entweder per Bescheid vom Versorgungsamt oder per Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden.
Wer bereits mit 60 in Rente gehen möchte, muss mit maximalen Abschlägen in Höhe von 10,8 Prozent rechnen. Handelt es sich eh bereits um eine schmale Rente, könnte dieser Schritt sehr schmerzlich sein. Schließlich möchte man mit den finanziellen Mitteln den Rest seines Lebens bestreiten. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Und so kommen Personen, die vor 1951 geboren wurden und schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig sind in den Genuss der Abschlagslosigkeit. Dieser Personenkreis kann ohne Reue mit 60 Jahren in Rente gehen.
Rente mit 60 für Schwerbehinderte
Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 13:07

