Nur wenige Personenkreise kommen in den Genuss der Rente mit 60 ohne Abzüge und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zu diesen Personen gehören Frauen und schwerbehinderte Personen. Arbeitslosigkeit ist seit dem 01.01.2006 nicht mehr unbedingt Grund mehr verfrüht mit 60 in Rente geschickt zu werden.
Bei arbeitslosen Personen, wie auch bei den anderen Personenkreisen gelten jedoch Ausnahmen. So kann eine arbeitslose Person bereits mit 60 in Rente gehen. Voraussetzungen: Die Person ist vor 1952 geboren worden und 60 Jahre alt. Die Person muss vor dem 01.01.2004 arbeitslos oder in Altersteilzeit gewesen sein und alle nötigen Pflicht- und Beitragszeiten vorweisen können. Nur dann steht der Rente mit 60 nichts mehr im Weg – außer Abzüge natürlich. Pro verfrüht in Rente gegangenen Monat werden 0,3 Prozent Abschlag angesetzt. Somit kann maximal ein Abschlag von 18 Prozent die Folge sein.
Für schwerbehinderte Personen ist eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren möglich. Gewisse Kriterien für die verfrühte Rente mit 63 sind jedoch gegeben. Die Person muss vor 1952 geboren sein, eine Wartezeit von 35 Jahren und eine Behinderung zu einem Grad von 50 Prozent vorweisen können. Wer mit 60 bereits in Rente gehen will, muss mit Abschlägen von maximal 10,8 Prozent rechnen. Eine Ausnahme bilden die Personen, die vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren. Diese Personengruppe kann völlig ohne Abschläge seine Rente mit 60 ohne Abzüge genießen. Für alle anderen gelten die neuen Bedingungen und die Übergangszeit. Zwischen 2012 und 2029 wird das Rentenalter für schwerbehinderte Personen von 63 auf 65 angehoben.
Auch Frauen können gegebenenfalls in den Genuss der Rente mit 60 unter Inkaufnahme von Abzügen kommen. Die Voraussetzungen hierfür sind: Die Frau muss vor dem 01.01.1952 geboren sein, mindesten 15 Jahre Wartezeit vorweisen können und zehn Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag gezahlt haben. Wenn die Abschläge in Höhe von maximal 18 Prozent zu verkraften sind, steht der Rente mit 60 nichts im Weg.
Rente mit 60 ohne Abzüge - Voraussetzungen
Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 13:03

