In Rente mit 62 können, soweit sich die Regelungen bis dahin nicht weiter verändern, ab 2010 eine große Zahl der Rentenversicherten. Wer diese Möglichkeit haben wird und mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen, lesen Sie auf dieser Seite.
Mit 62 können sehr viele gesetzlich Versicherte in Rente gehen. Dabei gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzung: Zum einen muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt worden sein - also die Zeit, die für die gesetzliche Rentenversicherung anrechenbar ist (in denen Sie z. B. angestellt waren, studiert haben oder Arbeitslosengeld erhalten haben). Zum anderen trifft die Regelung nur für nach dem 31. Dezember 1947 Geborene zu.
Rente mit 62 für Jahrgänge nach 1947
Die Rente mit 62 fällt dabei niedriger aus als die volle Rente. Es werden die bei der gesetzlichen Rentenversicherung für einen früheren Renteneintritt üblichen Abschläge berechnet: Die Rente wird um 0,3% für jeden Monat gemindert, den Sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Gehen Sie beispielsweise mit 62 Jahren und drei Monaten in Rente, vermindert sich Ihr Rentenanspruch um 9,9%.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit 62 in Rente zu gehen, sollten Sie sich Ihren konkreten Rentenanspruch auf jeden Fall vorab von dem Träger Ihrer Rentenversicherung offiziell berechnen lassen. Zudem ist es empfehlenswert, die politische Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rente genau zu verfolgen - es ist sicher nicht ausgeschlossen, dass sich die Regelungen ändern.
