Rente mit 63 für Schwerbehinderte

Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 13:28

Bei schwerbehinderten Personen gelten andere Regelungen. So hat diese Personengruppe auch die Chance früher in Rente zu gehen als andere.
 
Diese Regelungen gelten für alle Personen, deren Behinderung einen Schweregrad von mindestens 50 Prozent beträgt.
 
Vor 1951 geborene Schwerbehinderte sowie berufs- oder erwerbsunfähige Personen, die eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen können, haben die Möglichkeit mit 60 in Rente zu gehen. Wer vor dem 01.01.1952 geboren wurde, kann mit einer abschlagsfreien Rente erst mit 63 Jahren rechnen. Möchte man trotzdem bereits früher in Rente gehen, müssen Abschläge in Kauf genommen werden. Die Rente kann frühestens mit 60 in Anspruch genommen werden, was zu Abzügen bis zu 10,8 Prozent führt.
 
Bei Personen, die zwischen dem 01.01.1952 und dem 31.12.1963 geboren wurden, wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahren angehoben. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze steigt auch die Altersgrenze für die früheste Möglichkeit in Rente gehen zu können von 60 auf 62 Jahren.

http://www.finanzen.de/altersvorsorge.html