Wer mit 63 bereits in Rente gehen möchte, muss generell mit Abzügen rechnen – und die sind nicht gerade gering. Pro verfrüht in Rente gegangenen Monat werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer also mit 63 in Rente geht, statt mit 67, der bekommt für den Rest seines Lebens 14,4 Prozent weniger Rente. Die verfrühte Rente ist somit ein Schritt, den man sich genau überlegen sollte.
Die Rente mit 63 ist stets mit Abzügen verbunden. Bei der Höhe der Abzüge kommt es auf Ihre Regelaltersgrenze und Ihre finanziellen Möglichkeiten an. Gehören Sie zu der Gruppe die ohne Abzüge mit 65 in Rente gehen kann, sind Ihre Abschläge natürlich geringer. 7,2 Prozent Ihrer Rente ist der Preis, den Sie für Ihre Rente mit 63 zahlen müssen. Jemand, deren Regelaltersgrenze bei 67 liegt, muss wesentlich höher Abschläge in Kauf nehmen.
Für schwerbehinderte Personen gilt eine andere Regelung. Hier ist eine Rente mit 63 ohne Abzüge möglich – Voraussetzungen: Wer vor 1952 geboren wurde und seine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren geleistet hat, kann abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Bei allen nach 1951 Geborenen muss die stufenweise Anhebung des Rentenalters beachtet werden. Denn auch für Schwerbehinderte wurde die Regelaltersgrenze von 63 auf 65 angehoben.
Rente mit 63 ohne Abzüge - Voraussetzungen
Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 13:23

