Die Rente mit 64

Autor: ihr-rentenplan.de 15. April 2010 - 14:04

Das offizielle Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren - langjährig Versicherte können schon früher gehen.
 
Die Rente mit 64 ist grundsätzlich möglich. Für die meisten Versicherten ist sie mit Abschlägen in der Auszahlung verbunden. Nur ein kleiner Personenkreis kann bereits abschlagsfrei mit 64 Jahren in den Altersruhestand eintreten. Entscheidend dafür ist das Geburtsdatum. Wer im Dezember 1938 geboren wurde, für den gilt das Eintrittsalter von 65 Jahren und 0 Monaten. Wer allerdings älter ist, kann sich auf einen früheren Eintritt einstellen. Dafür muss er langjährig Versicherter der gesetzlichen Rente sein. Rente mit 64 gilt demnach für alle, die zwischen Dezember 1937 und November 1938 geboren wurden, und zwar monatsgenau. Das heißt, 12/1937 Geborene erhalten ab ihrem 64. Geburtstag abschlagsfrei die Altersrente.

Wer älter ist und früher gehen möchte, muss dagegen Abschläge in Kauf nehmen, und zwar monatlich 0,3% - wiederum monatsgenau.

Ein Beispiel:
Ein im August 1938 geborener langjährig Versicherter darf mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei seine Rente beziehen, er möchte allerdings schon zum 64. Geburtstag in den Altersruhestand eintreten. Demnach muss er mit achtmal 0,3 Prozent, also 1,8% Abschlag rechnen.