Die Rente mit 64 für Schwerbehinderte ist ohne Abschläge möglich. Wer vor dem 01.01.1952 geboren ist, kann sogar mit 63 abschlagsfrei seine Rente genießen. Schwerbehinderte Personen, die vor 1951 geboren wurden und eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen können, haben sogar die Möglichkeit mit 60 in Rente zu gehen.
Wer zwischen dem 01.01.1952 und dem 31.12.1963 geboren ist, muss die Anhebung des Regelrentenalters von 63 auf 65 beachten. Personen dieser Jahrgänge müssen ebenfalls beachten, dass die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme steigt – von 60 auf 62. Eine im Jahr 1960 geborene, schwerbehinderte Person kann demnach mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist mit 61 Jahren und 4 Monaten möglich. Hier fallen allerdings die üblichen Abschläge von 0,3 Prozent pro frühzeitig in Rente gegangenen Monat an.
Die Rente mit 64 für Schwerbehinderte ist somit auf jeden Fall möglich. Je nach Jahrgang und Regelrentenalter, müssen lediglich Abschläge in Kauf genommen werden.
Rente mit 64 für Schwerbehinderte
Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 13:41

