Rente mit 64 ohne Abzüge - Voraussetzungen

Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 13:34

Wer mit 64 in Rente gehen möchte, muss in der Regel mit Abzügen rechnen. Die Höhe der Abzüge beläuft sich auf 0,3 Prozent pro Monat, den Sie früher in Rente gehen. Was sich so harmlos anhört, kann Sie später in eine finanzielle Bredouille bringen. Wer erst mit 67 seine Regelaltersgrenze erreicht hat, muss hohe Abzüge zahlen, um mit 64 in Rente gehen zu dürfen. Gehören Sie zu den Glücklichen, deren Regelaltersgrenze bei 65 liegt, müssen Sie für 12 Monate verfrühte Rente 3,6 Prozent Abzüge in Kauf nehmen – und zwar für den Rest Ihres Lebens.
 
Gehen wir davon aus, Sie hätten nach der Regelaltersgrenze von 65 ein Anrecht auf 1.200,00 Euro Rente monatlich. Gingen Sie bereits mit 64 in Rente, würden Sie pro Monat 43,20 Euro einbüßen. Was auf das Jahr gerechnet eine Einbuße von 518,40 Euro bedeutet. Wer dieses Geld nicht verschenken will, kann dem entgegenwirken. Es ist möglich die Rente mit 64 ohne Abzüge zu genießen. Die Voraussetzung hierfür ist das Ausgleichen der Rentenabschläge.
 
Für den Ausgleich der Rentenminderung müssen Sie eine besondere Rentenauskunft einholen und einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diesen Antrag kann nur stellen, wer das 54. Lebensjahr vollendet hat und die Voraussetzungen für eine Rente ab 64 erfüllt. Für eine Ausgleichszahlung von ca. 10.000,00 Euro könnten Sie dann mit 64 ohne Abzüge in Rente gehen. Doch es ist Vorsicht geboten. Haben Sie die Ausgleichszahlung getätigt, kann die Summe nicht erstattet werden. Sollten Sie es sich also zu einem späteren Zeitpunkt anders überlegen und wollen bis 65 arbeiten, haben Sie keine Möglichkeit, die Ausgleichszahlung rückgängig zu machen.
 
Des Weiteren ist es fraglich, ob der Versicherte den Beitrag seiner Ausgleichszahlung noch voll ausschöpfen kann. Verstirbt die Person verfrüht, hat die Ausgleichszahlung Ihren Zweck verfehlt. In einigen Fällen könnte es sinnvoller sein, das Geld privat gewinnbringend anzulegen.

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