Rente mit 67 für Schwerbehinderte

Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 14:01

Für schwerbehinderte Personen ist die Rente mit 67 noch nicht relevant. Aufgrund ihrer Schwerbehinderung, welche einen Schweregrad von 50 Prozent betragen muss, werden für diese Personengruppe andere Regelungen verwendet.
 
Selbst nach der Erhöhung der Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte, können diese abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Bisher lag die Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte Personen bei 63 Jahren. Ab 2012 wird diese Grenze schrittweise auf 65 angehoben. Diese Änderung betrifft vor allem die Jahrgänge zwischen dem 01.01.1952 und dem 31.12.1963. Wer zum Beispiel im Jahr 1955 geboren wurde, kann mit 63 Jahren und 9 Monaten in Rente gehen. Eine im Jahr 1960 geborene Person muss das Lebensalter von 64 Jahren und 4 Monaten abwarten, bevor sie abschlagsfrei das Rentnerdasein genießen kann. Alle Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren wurden, haben mit 65 Jahren die Regelaltersgrenze erreicht und können ohne weitere Nachteile in Rente gehen.
 
Die Rente mit 67 für Schwerbehinderte stellt somit vorerst kein Thema dar. Die Umstellung der Regelaltersgrenze von 63 auf 65 wird bis zum Jahr 2023 andauern.

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