Rente mit 67 ohne Abzüge - Voraussetzungen

Autor: ihr-rentenplan.de 18. April 2011 - 13:57

Das zukünftige Regelrentenalter liegt bei 67 Jahren. Somit ist die Rente mit 67 ohne Abzüge versehen und der Rentenwillige hat keine Einbußen zu befürchten.
 
Wer vor dem 01.01.1947 geboren ist, kann bereits mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Die Voraussetzungen für eine Rente mit 67 ohne Abzüge sehen wie folgt aus: Die Jahrgänge zwischen dem 01.01.1947 und dem 31.12.1963 geraten in die Übergangsphase der Regelaltersgrenze von 65 auf 67. Ab 2012 wird die Altersgrenze von 65 bis 2029 in die neue Altersgrenze von 67 übergegangen sein. Je nach Jahrgang verschiebt sich die Regelaltersgrenze in dieser Zeit um ein bis zwei Monate. Eine im Jahr 1950 geborene Person muss mit einer Verschiebung von 4 Monaten rechnen und kann erst mit 65 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Bei einer im Jahr 1960 geborenen Person sieht die Regelaltersgrenze schon etwas anders aus und lässt länger auf sich warten. Diese Person kann erst mit 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.
 
Das Anheben der Regelaltersgrenze hat zu vielen Debatten geführt und den verdrießlichen Zustand unseres Rentensystems hervorgehoben. In Zukunft könnten weitere Anhebungen der Regelaltersgrenze die Folge sein. Doch vorerst ist die Rente mit 67 ohne Abzüge sicher.

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