Reicht die eigene Rente nicht aus, kommt man schnell auf den Gedanken sich etwas dazu zu verdienen.
Erlaubt ist in diesem Zusammenhang natürlich alles, aber wenn bestimmte Regeln nicht beachtet werden, kann es zu Kürzungen bei der gesetzlichen Rente kommen. Und das ist ja nicht die Idee der Sache.
Beschränkungen nur vor dem 65. Lebensjahr
Wer über 65 ist, muss sich keine Gedanken mehr über Rentenkürzungen machen. Es kann ohne Einschränkungen hinzuverdient werden, soviel man möchte. Anders sieht es aber bei Rentenzahlungen aus, die vor Vollendung des 65. Lebensjahrs gezahlt werden.
Verdienstgrenzen
Wer bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahrs Rentenzahlungen erhält, hat nur eingeschränkte Möglichkeiten, in Nebenjobs etwas hinzuzuverdienen, ohne eine Kürzung der Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen. Die Hinzuverdienstgrenze für Nebenjobs wird individuell errechnet, es gibt aber allgemein gültige Mindestbeträge, die für alle gelten. Mehr dazu auf der nächsten Seite:
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