Rentenauskunft online

Autor: ihr-rentenplan.de 12. November 2010 - 13:20

Ein Online-Rentenrechner kann eine schriftliche Rentenauskunft nicht ersetzen. Ab dem 55. Lebensjahr können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Rentenauskunft einreichen.
 
Eine Rentenauskunft kann allerdings nur erfolgen, wenn der Lebenslauf des Versicherten lückenlos aufgelistet werden kann. Bei fehlenden Daten muss zunächst ein Antrag auf Kontenklärung erfolgen. Weitere Anträge wie zum Beispiel ein Antrag auf Kinderberücksichtigungszeiten können notwendig werden.
 
Eine Rentenauskunft gibt Ihnen Übersicht über alle gespeicherten Daten Ihres Versicherungskontos. Sie können Ihre persönlichen Entgeltpunkte und deren aktuellen Wert einsehen. Ihnen wird mitgeteilt, wie hoch die Rente für Sie zum jetzigen Zeitpunkt wäre und Sie keine weiteren Beitragszeiten leisten. Desweiteren wird Ihnen mitgeteilt, welche Voraussetzungen Sie für einen Rentenanspruch vorweisen müssen.
 
Eine Rentenauskunft beantragen Sie bei Ihrer Rentenkasse per Post oder online auf www.deutsche–rentenversicherung.de.
 
Wer das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und trotzdem wissen möchte, wie es um sein Rentenkonto steht, kann eine Renteninformation beantragen. Diese Option kommt allerdings erst in Frage, wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. In der Renteninformation wird Ihnen mitgeteilt, wie hoch Ihre zu erwartende Rentenansprüche sind. Auch in diesem Fall können Sie einen Antrag per Post oder online einreichen.

http://www.finanzen.de/altersvorsorge.html