Unter die Altersgrenze 60, also dem Renteneintrittsalter von 60 Jahren, fallen verschiedene Personenkreise.
Dazu gehören schwerbehinderte Menschen, Frauen (nur unter bestimmten Voraussetzungen, lesen Sie dazu unser Spezial für Frauen, um die Voraussetzung zur Rente mit 60 für Frauen ohne Abzüge zu sehen), unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitslose und Personen, die an Programmen für Altersteilzeit teilnehmen.
Rente mit 60 für behinderte Personen
Schwerbehinderte Menschen benötigen zusätzlich eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren und die Anerkennung als Schwerbehinderter für eine Rente mit 60. Das Renteneintrittsalter für Versicherte ab dem Jahrgang 1941 wird in Zukunft Schritt für Schritt angehoben bis auf 63 Jahre.
Rente und Arbeitslosigkeit
Die Regelungen für Altersrente ab 60 aufgrund von Arbeitslosigkeit befinden sich bereits im Umbruch. Seit dem 1. Januar 2006 wurde der Renteneintritt in Monatsschritten auf 63 Jahre erhöht (bis 2008). In absehbarer Zeit soll dann ein früherer Renteneintritt aufgrund von Arbeitslosigkeit überhaupt nicht mehr möglich sein.
Nach der bisherigen Regelung konnte bei Vorliegen einer Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 15 Jahren sowie eines bestimmten Zeitraums der Arbeitslosigkeit die Altersrente früher in Anspruch genommen werden.
Auch die Teilnehmer an Altersteilzeitprogrammen müssen sich künftig auf Änderungen einstellen. Seit dem 1. Januar 2006 wird der Renteneintritt in Monatsschritten auf 63 Jahre erhöht (bis 2008). In absehbarer Zeit soll ein früherer Renteneintritt nach Altersteilzeit überhaupt nicht mehr möglich sein.
Bedingung für eine bisherige Inanspruchnahme war die Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 15 Jahren, die Leistung von Teilzeitarbeit für mindestens 24 Monate und acht Jahre Pflichtbeitrag innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt in die Rente.
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