Die Altersgrenze 63 bezeichnet das Renteneintrittsalter für langjährige Versicherte.
Sie können, eine 35jährige Wartezeit (die Mindestversicherungszeit) vorausgesetzt, bereits mit vollendetem 63. Lebensjahr die Altersrente in Anspruch nehmen. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1937 wird die Altersgrenze 63 allerdings Schritt für Schritt aufgelöst und an die Regelaltersgrenze angeglichen.
Mit Abschlägen verbunden: Rente mit 62
Wer Abschläge in Kauf nehmen möchte und Jahrgang 1949 oder jünger ist, hat als langjährig Versicherter ab 2010 bereits mit 62 Jahren Anrecht auf seine Altersrente.
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