Die erste Rentenreform in der Nachkriegszeit setzte in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein. Damals gab es tiefgreifende Änderungen.
Rentenreform - Die Dynamisierung der Rente
Es war die Zeit des Wirtschaftswachstums in Deutschland, das Land befand sich im Wiederaufbau, die letzten Kriegsgefangenen waren aus Russland heimgekehrt und die Menschen begannen, Geld beiseite zu legen. Die Regierung Adenauer beschloss die erste durchgreifende Rentenreform seit ihrer Entstehung zu Bismarcks Zeiten.
Ziel war es, den Menschen im Ruhestand statt der bisherigen festen Auszahlung eine Rente zu bieten, die gemeinsam mit den Löhnen der arbeitenden Bevölkerung ansteigt. Diese Dynamisierung passte nun die Renten an die jeweiligen Bruttolöhne an. Gleichzeitig wurden im Rentenaufbau die bisherigen Festbeiträge durch Beitragssätze ersetzt, die ebenfalls an den Lohn des Einzelnen gekoppelt wurden. Dieses Verfahren ist noch heute gültig.
Rentenreform - Das Umlageverfahren
Der zweite große Schritt erfolgte dann in den sechziger Jahren mit der Einführung des Umlageverfahrens. Zuvor waren alle Rentenbeiträge in einen Topf geflossen, aus dem die Rentner dann bei Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt wurden. Dieser Kapitalaufbau wurde 1957 eingeschränkt und 1968 komplett gestoppt. Seitdem werden die Beiträge der erwerbstätigen Bevölkerung direkt an die Rentner ausgezahlt. Seitdem gibt es keine Rücklagen mehr.
Dieser Schritt hatte zur Folge, dass die Beiträge die Auszahlungen nicht mehr abdecken konnten - mehr und mehr Rentenzahlungen müssen seitdem aus Steuermitteln abgedeckt werden.
Die komplette Geschichte der gesetzlichen Rente können Sie unter dem Menüpunkt Gesetzliche Rente nachlesen. Die Entwicklungen der immer wichtiger werdenden privaten Altersvorsorge haben wir für Sie unter dem Punkt Private Rentenversicherung zusammengestellt. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie mehr zu den aktuellen Entwicklungen in der Rentenpolitik und zur jüngste Rentenreform von 2006.
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