Die Rente hat viele Entwicklungsschritte durchgemacht. Auf fette Jahre folgten magere - und die Notwendigkeit, das System der gesetzlichen Rente durch eine geförderte private Vorsorge zu ergänzen.
Nach den grundlegenden Reformen der fünfziger und sechziger Jahre konnte eine Generation von Rentenempfängern einen angenehmen Ruhestand verbringen - sogar das Renteneintrittsalter wurde auf 63 Jahre abgesenkt. Doch schon in den Siebzigern begann es wieder zu kriseln. Nach kleineren Anhebungen des Rentenbeitrages kam es nach der Wiedervereinigung im Jahr 1992 zu einer tiefer gehenden Reform: Zunächst wurde das Eintrittsalter in den Ruhestand wieder auf 65 Jahre angehoben, um die Rentenkassen zu entlasten. Daneben berechnete sich das Rentenniveau nun nicht mehr nach den Bruttolöhnen sondern nur noch nach dem Netto - ein Einschnitt besonders für diejenigen, die ohnehin hohe Abgaben zu zahlen hatten.
Nur neun Jahre später wurde das Rentenniveau weiter abgesenkt - von 70% auf 67% des Nettolohns. Im Gegenzug begann der Staat, ab 2001 die private Vorsorge zu fördern. Riester-Rente hieß das Modell, das zunächst nur schleppend angenommen wurde, bereits vom Prinzip her in der Sozialpolitik aber ein Novum darstellte. Denn, dass der Staat den Aufbau privaten Kapitals nicht besteuerte sondern förderte, hatte es noch nicht gegeben. Auch der Aufbau von Betriebsrenten sollte vorangetrieben werden. Der Zusammenbruch der New-Economy hatte für eine große Menge zusätzlicher, nicht genügend abgesicherter Erwerbsloser gesorgt. Hier versucht der Staat nun gegenzusteuern, indem seit 2002 alle Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern auf Wunsch eine betriebliche Rente anzubieten. Die letzte große Änderung in der Rentenpolitik stammt von 2006. Seitdem wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
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