Die Riester-Rente - ein kompakter Überblick und Einstieg

Autor: ihr-rentenplan.de 20. Oktober 2011 - 10:38

Die Riester-Rente - ein kompakter Überblick und Einstieg

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie steht grundsätzlich allen Personen offen, die Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Dazu gehören nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch gesetzlich versicherte Landwirte und Künstler. Letztere müssen immer Mitglied der Künstlersozialkasse sein. Auch Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Nachteilig wirkt sich allerdings aus, dass gerade den Personen, die eine private Altersvorsorge am nötigsten hätten, der Zugang zur Riester-Rente verweigert wird. Dazu zählen vor allem die Selbstständigen und die Angehörigen der freien Berufe.

Grundsätzlich wird die Riester-Rente sowohl von Banken als auch von Versicherungen angeboten. Dabei stehen zum Teil ganz unterschiedliche Produkte zur Auswahl. Während sich die Banksparpläne und die klassischen Rentenversicherungen vor allem an sicherheitsorientierte Kunden richten, sollen mit den Fondssparplänen und den fondsgebundenen Rentenversicherungen ganz bewusst auch risikofreudigere Personen angesprochen werden.

Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt in der Regel unmittelbar nach der Vollendung des 65. oder des 67. Lebensjahres. Sofern es der Kunde wünscht, kann er sich seine Rente auch schon mit 60 Jahren auszahlen lassen. Diese Rentenrechnung hat dann allerdings geringere monatliche Auszahlbeträge zur Folge. Zu Beginn der Rente können bis zu 30 % der angesparten Summe in einem Betrag gezahlt werden. Ansonsten wird die Riester-Rente grundsätzlich immer monatlich überwiesen. Dies wird bis ans Lebensende garantiert.

Der jährliche staatliche Grundzuschuss für die Riester-Rente beträgt immer 154 Euro. Darüber hinaus gibt es noch einen Kinderzuschuss für jedes im Haushalt lebende Kind. Ist es vor 2008 geboren, werden pro Kalenderjahr 185 EUR gezahlt, für alle jüngeren Kinder sogar 300 EUR. Wer sich die staatlichen Förderungen sichern will, muss mindestens 4 % seines Jahresbruttoeinkommens für die Riester-Rente aufwenden. Ist es weniger, reduzieren sich die Förderbeträge entsprechend. Für Personen mit einem relativ hohen Jahreseinkommen kann es sich lohnen, die Beiträge zur Riester-Rente über die jährliche Steuererklärung geltend zu machen. Ein wesentlicher Vorteil der Riester-Rente ist, dass sie sowohl Hartz-IV-sicher als auch insolvenzgeschützt ist.

Seit einigen Jahren ist es auch möglich, die Riester-Rente zum Erwerb von Wohneigentum zu nutzen. Mit dieser Eigenheimzulage, die auch Wohn-Riester genannt wird, können bereits bestehende Immobilienkredite abgelöst werden. Auf diese Weise kann die Riester-Rente dazu beitragen, mietfreies Wohnen im Alter zu ermöglichen. Die Riester-Rente ist auch als betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber abschließbar. Dabei werden die Beiträge entweder in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt. Die letztere Variante hat den großen Vorteil, dass die Beiträge direkt vom Brutto-Einkommen abgezogen werden, was sich dann steuermindernd auswirkt.

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