Riester für Beamte: Ansprüche und Einschränkungen

Autor: ihr-rentenplan.de 19. April 2010 - 13:20

Beamte können die Riesterförderung ebenfalls in Anspruch nehmen - allerdings mit Einschränkungen.

Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen, allerdings nur in eingeschränkter Form. Durch die bundesweit einheitliche Versorgungsregelung haben Beamte keine Möglichkeit, betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. Entsprechend wird Beamten dann auch die Riester Rente nur bei Abschluss privater Altersvorsorge gewährt.

Beamte: Riester nur bei privater Versicherung
Die private Vorsorge hat den Vorteil der flexibleren Gestaltung, außerdem gibt es im Rahmen der Riester Rente einen zusätzlichen Mehrwert, der nur bei der privaten Altersvorsorge abrufbar ist: Die Entnahme von Guthaben.

Damit haben Beamte die Möglichkeit, aus dem Riester-Sparvertrag Geld zum Kauf einer Immobilie zu entnehmen. Sowohl im Hinblick auf die Herangehensweise als auch der riesterfähigen Produkte empfehlen wir Beamten einen Blick auf unseren Leitfaden, Riester-Rente - der Start:

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