Die Zulagenhöhe der Riester Rente richtet sich nach dem Familienstand.
Eine unverheiratete Person erhält eine Grundzulage in Höhe von 154,00 Euro. Ehepartner können sich über eine Zulage in Höhe von 308,00 Euro freuen. Richtig lohnen wird sich die Riester Rente für kinderreiche Familien. Pro Kind wird eine Zulage von 185,00 Euro im Jahr fällig. Für alle Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 geboren wurden, erhält der Riester Sparer sogar 300,00 Euro. Die Höhe der Zulage kann sich somit im Leben eines Riester Sparers ändern. Sie wird stets an den aktuellen Familienstand angepasst.
Wer seine Zulagen geltend machen möchte, muss diese allerdings beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem Riester Anbieter. Damit Sie nicht jedes Jahr erneut einen Antrag ausfüllen müssen, haben Sie die Möglichkeit einen Dauerantrag zu stellen. Haben sich in Ihrem Leben für die Höhe der Zulagen relevante Änderungen ergeben, müssen Sie dies im Antrag ändern.
Außer der Altersvorsorgezulagen kommen Riester Sparer in den Genuss von steuerlichen Vorteilen. Wer seine Zulagen geltend machen möchte, muss ohnehin jedes Jahr seine Einkommenssteuererklärung erledigen.
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