Der Vorteil der Riester Rente liegt ganz klar in ihrer Förderung. Wer riestert erhält nicht nur die Altersvorsorgezulage, sondern kann sich ebenfalls über steuerliche Vorteile freuen.
Wer 4 Prozent seines Einkommens im Jahr in seinen Riester Vertrag investiert, kommt je nach Familienstand, in den Genuss von Zulagen. Die Grundzulage beläuft sich auf 154,00 Euro. Ein Ehepaar erhält sogar 308,00 Euro. Pro Kind können Sie weitere 185,00 Euro einheimsen. Bei ab 2008 geborenen Kindern erhöht sich die Zulage sogar auf 300,00 Euro.
Ein weiterer Vorteil ist die Unantastbarkeit Ihres Riester Kapitals. Weder bei Bezug von Arbeitslosengeld noch von Sozialhilfe wird Ihnen Ihr Riester Rente nicht angerechnet.
Außerdem können Sie sich darauf verlassen, dass Sie Ihr eingezahltes Geld im Alter auch wieder ausgezahlt bekommen. Die Riester Rente unterliegt einer Kapitalerhaltungsgarantie was bedeutet, dass Ihnen zu Beginn Ihrer Altersrente mindestens Ihr eingezahltes Kapital zur Verfügung steht.
Des Weiteren profitieren auch verheiratete Selbstständige von den Zulagen der Riester Rente, obwohl Sie eigentlich nicht förderberechtigt sind. Ist jedoch der Ehepartner förderberechtigt, erhält auch der Selbstständige seine Altersvorsorgezulagen.
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