Anbieter von Altersvorsorge-Verträgen gibt es wie Sand am Meer. Die Kunst besteht darin, den Richtigen auszuwählen. Wir erklären Ihnen, was ein seriöser Anbieter Ihnen mitteilen sollte, damit Sie selbst ein Produkt beurteilen können.
Zunächst sollten Sie wissen, um wen es sich beim Anbieter überhaupt handelt. Gerade im Internet entpuppt sich der "Rentenberater" schnell auch als Adressenhändler, der Ihre persönlichen Daten an andere Firmen weiterverkauft. Stellen Sie daher sicher, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die Erklärung zum Datenschutz die Weitergabe an unbeteiligte Dritte unbedingt ausschließt und Sie die Weitergabe jederzeit widerrufen können. Außerdem sollten Sie Informationen über Geschäftssitz und persönlicher Verantwortlichkeit erhalten.
Gehört der Altersvorsorge-Anbieter einer bestimmten Versicherungsgruppe an, erhalten Sie natürlich nur eine beschränkte Anzahl von Angeboten. Um das beste Angebot für Sie zu finden, sollten Sie aber möglichst viele Angebote einem Test unterziehen. Unabhängige Berater können auf mehrere Altersvorsorge-Anbieter zugreifen und so in einem größeren Rahmen für Sie suchen.
Was sollte ein Altersvorsorge-Vertrag enthalten?
Haben Sie sich für einen Berater entschieden, sollten Sie auch das abgegebene Angebot testen. Wichtig ist, dass alle Kosten offen gelegt wurden. Neben Kosten für den Abschluss der Altersvorsorge entstehen häufig auch laufende Kosten, die sich beispielsweise nach der Höhe der eingezahlten Beträge oder der durch den Anbieter erreichten Zinsen errechnen. Hier sollten Sie sich vor Abschluss lückenlos aufklären lassen. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie Ihren Vertrag problemlos erweitern (oder verkleinern) und übertragen können.
Daneben gibt es einige rechtliche Vorgaben, die die Anbieter von Altersvorsorge-Produkten beachten müssen. Lassen Sie sich also - gerade mündlich - nichts versprechen, was einer späteren Überprüfung nicht standhält. So dürfen Riester-Rentenverträge ausschließlich für den Bau des Eigenheims beliehen werden und für nichts anderes. Zulagen müssen bei vorzeitiger Kündigung häufig zurückgezahlt werden. Beiträge aus der betrieblichen Altersvorsorge, die der Arbeitgeber beisteuert, dürfen erst nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit mitgenommen werden, nicht früher.
Tiefer gehende Informationen zu allen drei Säulen der Rentenversicherung finden Sie auf dieser Webseite unter den entsprechenden Menüpunkten, den Link zu einem unverbindlichen und unabhängigen Rentenvergleich gleich links auf dieser Seite unter dem Punkt Service.
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