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Gesetzliche Rente > Altersteilzeit > ATZ für Arbeitnehmer

ATZ: Wann können Arbeitnehmer die Altersteilzeit nutzen?

Angestellte haben grundsätzlich nach Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf ATZ.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 07.07.2006, 13:10 Uhr
Autor: Sascha Lueken

ATZ Voraussetzung ist zudem: Arbeitnehmer müssen vor Inanspruchnahme für mindestens 1080 Kalendertage einer Beschäftigung nachgegangen sein. Inwieweit beispielsweise Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Elternzeit auf diese Tage angerechnet werden, erfragen Sie bitte im Einzelfall bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit.

Die Vereinbarung über Alterstzeilzeit für Angestellte muss vor Beginn der ATZ abgeschlossen werden, die erforderlichen Anträge erledigt Ihr Arbeitgeber. Dieser bekommt danach für höchstens sechs Jahre Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, dafür verpflichtet er sich, Ihr Gehalt entsprechend anzupassen.

Das heißt: Die Arbeitszeit während der Altersteilzeit beträgt die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit, jedoch höchstens die Hälfte der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 24 Monate. Im Rahmen einer Altersteilzeit erhalten Angestellte ein um mindestens 20% aufgestocktes Gehalt gegenüber einer gewöhnlichen halben Stelle. Darüber hinaus übernimmt der Arbeitgeber einen höheren Anteil an der Rentenversicherung. Wichtig ist zusätzlich, dass der Arbeitnehmer auch bei Teilzeit noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, nach derzeit geltendem Recht also die Beschäftigung mit mindestens 400,- Euro abgegolten wird.

Bitte beachten Sie: Ein Abschluss von Altersteilzeit-Vereinbarungen ist durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) nur noch auf absehbare Zeit möglich. Nach Ende des Jahres 2009 behalten nur noch vorher abgeschlossene Vereinbarungen Ihre Gültigkeit, neue Vereinbarungen sind dann nicht mehr möglich. Eine Altersrente nach Altersteilzeit erhalten darüber hinaus nur noch vor 1952 Geborene.





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