Wie genau funktioniert Altersteilzeit aus Sicht der Arbeitgeber, was ist zu beachten?
Höhe des Gehalts
Egal welches Modell Arbeitgeber und Arbeitnehmer wählen, der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, das Gehalt nicht einfach zu halbieren, sondern das Regelarbeitsentgelt um mindestens 20% aufzustocken.
Dazu gehören neben Sonn- und Feiertagszuschlägen auch vermögenswirksame Leistungen und Prämien, nicht aber nur einmalig ausgezahlte Bestandteile wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Teile des Gehalts können auch vertraglich geregelt werden. Außerdem verpflichtet sich der Arbeitgeber auch zur zusätzlichen Zahlung von Rentenbeiträgen, Berechnungsgrundlage dieser Beiträge sind normalerweise 80% des Regelarbeitsentgeltes.
Erforderliche Anträge
Um Altersteilzeit einzuführen, hat der Arbeitgeber zwei Anträge zu stellen: Zunächst den Anerkennungsantrag, der innerhalb von drei Monaten nach Eintreten der Fördervoraussetzungen gestellt werden muss. Für die Erstattungen durch die BA muss zusätzlich noch ein Erstattungsantrag gestellt werden. Beide Anträge sowie weitere Informationen sind bei der zuständigen BA erhältlich.
Neueinstellungen als Ausgleich
Als Ausgleich zu Altersteilzeitregelungen müssen Neueinstellungen oder Übernahme von Ausgebildeten erfolgen, erleichterte Regelungen bestehen für Kleinbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern. Unter Ausgebildete fallen auch Hochschulabsolventen. Der Anspruch auf Förderleistungen ruht, wenn der Angestellte neben seiner ATZ noch eine Nebentätigkeit ausübt oder selbständig ist, es sei denn, er hätte dies schon in den letzten fünf Jahres seiner regulären Tätigkeit ständig getan.
