Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung? Welche Voraussetzungen müssen dabei beachtet werden?
Riester-Förderung steht vielen offen und ist mit einer Vielzahl an Altersvorsorge-Produkten kombinierbar. Einige Berufsgruppen sind jedoch von den staatlichen Zuschüssen ausgenommen.
Grundsätzlich steht eine Riester-Förderung denjenigen zu, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, darüber hinaus haben weitere Gruppen aus unterschiedlichen Berufen eine Förderberechtigung.
Anspruch haben insbesondere:
- Festangestellte Arbeitnehmer
- Beamte
- Arbeitslose
- Geringfügig Beschäftigte
- Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende
Somit steht die Riester Rente breiten Teilen der Bevölkerung offen.
Riester Rente - nichts für Selbständige
Nicht gefördert werden dagegen Selbständige und Freiberufler. Arbeitnehmer bestimmter Berufsgruppen sind in berufseigenen Vorsorgeeinrichtungen pflichtversichert. Auch diese haben in der Regel keinen Anspruch auf die Riester-Förderung, aber für sie lohnt sich eventuell ein Blick auf die neue Rürup-Rente, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbständigen zugeschnitten ist.

