Jeder vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwischen 55 und 65 Jahren war Mitte des Jahres 2004 in ein Altersteilzeit-Programm involviert.
Das berichtet das statistische Bundesamt und zeigt damit, wie gut Altersteilzeit im öffentlichen Dienst angenommen wird. Eine überwältigende Mehrheit nimmt dabei das Blockmodell in Anspruch, arbeitet also eine gewisse Zeitspanne weiter wie bisher und wird danach komplett freigestellt.
Altersteilzeit Beamte
Während für eine Altersteilzeitstelle in der freien Wirtschaft eine entsprechende neue Stelle geschaffen werden muss, darf im öffentlichen Dienst Altersteilzeit häufig nur in Anspruch genommen werden, um Personalüberhang abzubauen. Jedoch liegt die endgültige Entscheidung über die Altersteilzeit für Beamte bei den Ländern und ist somit bundesweit nicht einheitlich geregelt.
Wie auch Angestellte haben Beamte die Auswahl zwischen dem Teilzeitmodell und dem Blockmodell und auch hier sieht das AtG einen Anspruch auf Altersteilzeit zunächst bis zum Jahr 2010 vor.
Altersteilzeit Lehrer
Wer an einer Schule beschäftigt ist, unterliegt noch weitergehenden Vorschriften bezüglich dem Eintritt in die Altersteilzeit. Lehrer dürfen in der Regel nur zu dem Schuljahresbeginn in die ATZ eintreten, der auf das Erreichen der jeweiligen Altersgrenze folgt. Die Altersgrenzen werden auch hier durch die Länder festgelegt. Darüber hinaus besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, bereits vor Eintritt in die Altersteilzeit eine Altersermäßigung von einer oder mehreren Unterrichtsstunden in Anspruch zu nehmen.
Den Antrag auf Altersteilzeit stellen sowohl Lehrer als auch Beamte selbst und nicht wie in der freien Wirtschaft der Arbeitgeber. Zuständige Stellen sind beispielsweise die Personaldienststellen.

